Albertie Ausgabe 02/2023

Die neue Albertie 02/2023 ist da

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Liebe Leserin, lieber Leser,

der Frühsommer hat uns mit einer langen Zeit von Sonnenschein, Trockenheit und zunehmender Wärme verwöhnt. Die Zeit nach Sonnenuntergang, wenn die Schatten noch hellgrau sind, lud mit lauer Abendstimmung viele Menschen ins Freie – in Gärten, auf Terrassen, auf Balkone ein. Und da, wo nichts davon erreichbar war, zumindest ans weit geöffnete Fenster. Zeit zum Chillen! Doch nicht nur für Menschen! Die „blaue Stunde“ hat auch für Katzen eine ganz besondere Anziehungskraft … Und so findet manche Katze, die „eigentlich“ eine reine Wohnungskatze ist, den Weg ins Freie. Nicht nur zum kätzischen Schlummern und Dösen, sondern auch zur Erkundung des Unbekannten – des Abenteuers!

Tierheime und Katzenschutzbünde können zurzeit wieder ein Lied davon singen. Die Katzenabteilungen der Tierheime sind voll und die Pflegestellen von Tierschutzverein und Katzenschutzbund geraten an ihre Grenzen, weil zunehmend zahme Katzen, die weder gechippt, noch kastriert sind – manche sogar bereits mit ihrem Nachwuchs – draußen unterwegs sind und schließlich irgendwo und irgendwie aufgegriffen werden. Mitunter in bedauernswertem Zustand! Darunter immer mehr Rassekatzen!

Schlimm finden die Tierschützerinnen und Tierschützer das, denn offensichtlich haben die Katzenschutzverordnungen, die eine ganze Reihe von Städten und so auch die Stadt Essen erlassen haben, einfach zu kurz gegriffen. Es wird immer deutlicher, dass es nicht reicht, wenn nur für Katzen und Kater, die Freigang genießen dürfen, die Pflicht besteht, sie chippen, in einem der kostenlosen Haustierregister registrieren und natürlich auch kastrieren zu lassen. Die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht muss zukünftig auch für die sogenannten reinen Wohnungskatzen und Stubenkater gelten.

Und auch die Sache mit der Strafe bei Verstößen gegen die Katzenschutzverordnung muss überdacht und verschärft werden. Es kann nicht angehen, dass verantwortungslose Katzenbesitzer nach wie vor ihre unkastrierten Kater – ungestraft – ins Freie lassen können, ohne dass die Sanktionsmöglichkeiten der Verordnung ausgeschöpft werden. Ein ernstes Thema, das dringend Nachbesserung erfordert!

Ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen Sommer, genießen Sie die eine oder andere „blaue Stunde“ und haben Sie ein behütendes Auge auf Ihre Tiere …

Ihre Elke Esser-Weckmann

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